HISTORIE:
Bereits im Jahre 1980 entstand der Fanclub aus begeisterten Bayern-Anhängern. Es waren damals, einige heute sehr prominente Personen unter den Mitgliedern.
Der bekannteste dürfte wohl unser heutiger Stadionsprecher und Radiomoderator Stephan Lehmann sein. Damals, kurz vor seinem Abi, kurvte Stefan mit einem 13 Jahre alten roten B-Kadett, leerem Tank und notorischen Geldproblemen zwischen Erding und Markt Schwaben hin und her.
Die Zeit zum Schafkopfen war wichtiger als alles andere, auch wenn dadurch das Geld manchmal noch knapper wurde. Nebenbei beachte man seine, selbst für damalige Verhältnisse, sensationelle Haarpracht. (s. Foto, mittlere Reihe, 2. von links).
Der damals aus einigen Zechkumpanen, Schafkopffreunden und Abiturkollegen bestehende Fanclub schlief im Laufe der Jahre fast ein. Auf Initiative unseres damaligen Gründungsmitglieds und heutigen Wirt's Mäck Jeske (vordere Reihe mit Stirnband) wurde er 2007 reaktiviert.
Bereits bei der Gründungsversammlung trugen sich über 40 Bayernfans als Mitglieder ein. Die Fans von damals sind mittlerweile Männer im besten Alter, einige sogar Väter und nun mitsamt Nachwuchs beigetreten.
Der Fanclub wurde in den Jahren darauf immer größer. Im Jahr 2009 wurden dann die ersten Fanclubutensilien in Form eines roten Polo-Shirts angeschafft.
Mittlerweile haben sich über 200 begeisterte Bayern Anhänger unserem Fanclub angeschlossen. Mia an mia Ottenhofen ist nach der DJK Ottenhofen der zweitgrößte Verein in Ottenhofen.
Prominentestes Mitglied bei uns im Fanclub ist Jimmy Hartwig, der als Spieler des Hamburger SV (1978 bis 84) seine größten Erfolge feierte. Er wurde in dieser Zeit 3x Deutscher Meister und gewann 1983 den Europapokal der Landesmeister, die heutige Champions League. Seit dem gemeinsamen Flug zum Champions League Endpsiel 2013 nach London, wo auch einige Mitglieder unseres Fanclubs mit an Bord waren, ist Jimmy Hartwig bei uns eingetragenes Mitglied. Auf seiner Facebook Seite gibt es ein tolles Video von Jimmy Hartwig, wo er seinen Mitgliesdausweis vom Fanclub Mia san mia Ottenhofen entgegen nimmt.
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ZAHLEN UND FAKTEN:
- Mitglieder: 276 (Stand 12/2023)
- Gegründet: 1980
- Wiedergegründet: 2007
- Unsere Vereinsgaststätte:
Sportgaststätte Ottenhofen
Herdweger Straße 4
85570 Ottenhofen
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VORSTANDSCHAFT:
- 1.Vorstand
Andreas Lippacher
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- 2.Vorstand
Andreas Kaypinger
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- Kassier und Mitgliederverwaltung
Konrad Rappold
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- Schriftführer
Alexander Reisner
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- Jugendbeuftragter
Florian Deutinger
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- Ticketbeauftrager
Marco Raacke
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- Onlinebeauftrager
Benjamin Hundhammer
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SATZUNG:
1. Name und Sitz
FC Bayern München Fanclub "Mia san mia Ottenhofen" eingetragen bei der FC Bayern München AG mit der Fanclub Nr. 99903075. Sitz des Fanclubs ist in 85570 Ottenhofen - Vereinslokal DJK-Sportheim Ottenhofen.
2. Zweck und Aufgaben
Zweck des Fanclub ist die Unterstützung und der Besuch von Spielen des FC Bayern München, freundschaftliche Kontakte zu anderen Fanclubs und Fans zu pflegen, sowie Geselligkeit und Unternehmungen innerhalb des Fanclubs zu fördern Der Fanclub ist parteipolitisch, konfessionell und bezüglich der Nationalität neutral. Der Fanclub ist selbstlos tätig.
3. Grundlage
Satzung und Beschlüsse, die der Fanclub im Rahmen der Mitgliederversammlung fasst, sind für alle Mitglieder verbindlich. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der bei einer Mitgliederversammlung Anwesenden beschlossen werden.
4. Beitritt und Mitgliedschaft
Über die Aufnahme in den Fanclub beschließt auf schriftlichen Antrag hin der Vorstand, der den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Die Mitgliedschaft ist in der Gründungssitzung am 16.11.2007 wie folgt festgesetzt worden:
Aufnahmegebühr 10,00 €
Mitgliedsbeitrag pro Jahr 15,00 € für Erwachsene
Mitgliedsbeitrag pro Jahr 00,00 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Das Mitglied hat die Pflicht, sich a k t i v am Vereinsleben zu beteiligen.
Die Mitgliedschaft im Fanclub wird erreicht durch einen vom Vorstand bewilligten schriftlichen Aufnahmeantrag. Der Beitritt Minderjähriger bedarf der Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter, in der Regel durch die Eltern. Diese wird durch Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag dokumentiert. Mit dem Beitritt zum Fanclub erwirbt das Mitglied das Recht an Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen und eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Personen, die sich in besonderer Weise um den Fanclub verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
5. Austritt aus dem Fanclub
Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit aus dem Fanclub auszutreten. Der Antrag auf Austritt aus dem Fanclub erfolgt schriftlich und formlos.
6. Ausschluss aus dem Fanclub
Grobe Verstöße gegen diese Satzung oder Teile davon können mit dem Ausschluss
aus dem Fanclub geahndet werden. Insbesondere sind dies Verstöße, wie Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Fangruppen anderer Vereine, sowie rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen und Handlungen bei oder im Zusammenhang mit Aktivitäten des Fanclubs. Den Ausschluss eines Mitgliedes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.
Entrichtet ein Mitglied auf die Dauer eines Geschäftsjahres keine Beiträge, so verliert es automatisch seine Mitgliedschaft.
7. Abstimmungen
Auf Versammlungen können ab einer Mitgliederanzahl von fünf Personen Abstimmungen getätigt werden. Es müssen jedoch mindestens zwei Mitglieder aus dem Vorstand anwesend sein (1. / 2.Vorstand, Kassenwart oder Schriftführer). Die Beschlüsse sind für alle anderen, auch nicht anwesenden Mitglieder, bindend.
8. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt regelmäßig einmal im Kalenderjahr zusammen. Die Einladung hierzu erfolgt durch den Fanclubvorstand mindestens zwei Kalenderwochen im Voraus. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Fanclubs erfordert.
9. Aufgaben der Mitgliederversammlung
Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind -Entlastung und Neuwahl des Vorstandes. Sonstige Aufgaben ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlungen: -Abstimmung über Änderungsvorschläge bezüglich der Satzung. -Einbringen von Vorschlägen zu Aktionen und Anschaffungen des Fanclubs und Abstimmung darüber. -Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Auflösung des Fanclubs beschließen. Vorher ist ein Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens zu fassen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder und den Vorstand bindend.
10. Vorstand
Der Fanclubvorstand setzt sich zusammen aus 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart und Schriftführer und vertritt die Interessen des Fanclubs intern und nach außen. Die Vorstandschaft ist ehrenamtlich. Voraussetzung für die Wahl in den Vorstand sind Volljährigkeit und mindestens einjährige Mitgliedschaft im Fanclub.
11. Haftung
Der Fanclub und sein Vorstand schließen jegliche Art Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus, dieses gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubveranstaltungen oder Fahrten des Fanclub zum oder im Stadion entstehen. Auf Fahrten und anderen Veranstaltungen des Fanclubs ist jeder Teilnehmer für sein Verhalten selbst verantwortlich und haftbar. Minderjährige Mitglieder sind durch einen Erziehungsberechtigten zu begleiten.
12. Tickets
Mitglieder unseres Fanclubs erhalten nur Tickets zu Spielen des FC Bayern München von uns, wenn sie die Tickets AGBs des FC Bayern München anerkennen.
13.Salvatorische Klausel
Falls Bestimmungen dieser Satzung nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewolltem Zweck in gesetzlichem Sinn am nächsten kommt.
Stand der Satzung: Dezember 2019 - Änderungen vorbehalten
Satzung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 23.11.2019
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