Wer mia san

Seit 1980 Bayern-Fans aus Ottenhofen – Geschichte, Vorstandschaft und Satzung

Historie

Vom Stammtisch zum zweitgrößten Verein im Ort

Stephan Lehmann im Jahr 1981
Stephan Lehmann, 1981

Bereits im Jahre 1980 entstand der Fanclub aus begeisterten Bayern-Anhängern. Unter den Mitgliedern waren damals einige heute sehr prominente Personen.

Der bekannteste dürfte wohl unser heutiger Stadionsprecher und Radiomoderator Stephan Lehmann sein. Damals, kurz vor seinem Abi, kurvte er mit einem 13 Jahre alten roten B-Kadett, leerem Tank und notorischen Geldproblemen zwischen Erding und Markt Schwaben hin und her. Die Zeit zum Schafkopfen war wichtiger als alles andere, auch wenn dadurch das Geld manchmal noch knapper wurde. Nebenbei beachte man seine, selbst für damalige Verhältnisse, sensationelle Haarpracht (Foto unten, mittlere Reihe, 2. von links).

Der Fanclub in den 80er Jahren
Der Fanclub in den 80er-Jahren

Der damals aus einigen Zechkumpanen, Schafkopffreunden und Abiturkollegen bestehende Fanclub schlief im Laufe der Jahre fast ein. Auf Initiative unseres damaligen Gründungsmitglieds und späteren Wirts Mäck Jeske (vordere Reihe mit Stirnband) wurde er 2007 reaktiviert.

Bereits bei der Gründungsversammlung trugen sich über 40 Bayernfans als Mitglieder ein. Die Fans von damals sind mittlerweile Männer im besten Alter, einige sogar Väter, und nun mitsamt Nachwuchs beigetreten.

Gründungsversammlung 2007
Gründungsversammlung am 16.11.2007

Der Fanclub wurde in den Jahren darauf immer größer. Im Jahr 2009 wurden dann die ersten Fanclub-Utensilien in Form eines roten Polo-Shirts angeschafft.

Der Fanclub 2009 in den neuen roten Polo-Shirts
2009 – die ersten Fanclub-Polo-Shirts

Mittlerweile haben sich über 300 begeisterte Bayern-Anhänger unserem Fanclub angeschlossen. Mia san mia Ottenhofen ist nach der DJK Ottenhofen der zweitgrößte Verein in Ottenhofen.

Prominentestes Mitglied bei uns im Fanclub ist Jimmy Hartwig, der als Spieler des Hamburger SV (1978 bis 1984) seine größten Erfolge feierte. Er wurde in dieser Zeit dreimal Deutscher Meister und gewann 1983 den Europapokal der Landesmeister, die heutige Champions League. Seit dem gemeinsamen Flug zum Champions-League-Endspiel 2013 nach London, bei dem auch einige Mitglieder unseres Fanclubs an Bord waren, ist Jimmy Hartwig bei uns eingetragenes Mitglied. Auf seiner Facebook-Seite gibt es ein tolles Video, in dem er seinen Mitgliedsausweis entgegennimmt.

Zahlen & Fakten

Der Fanclub auf einen Blick

322Mitglieder (Stand 10/2026)
1980gegründet
2007wiedergegründet
99903075Offizielle Fanclub-Nummer beim FC Bayern
Unsere Vereinsgaststätte
Sportgaststätte Ottenhofen · Herdweger Straße 4 · 85570 Ottenhofen
Vorstandschaft

Ansprechpartner

1. Vorstand
Andreas Lippacher
andreas.lippacher@miasanmia-ottenhofen.de
2. Vorstand
Andreas Kaypinger
andreas.kaypinger@miasanmia-ottenhofen.de
Kassier & Mitgliederverwaltung
Konrad Rappold
kassier@miasanmia-ottenhofen.de
Schriftführer
Alexander Reisner
schriftfuehrer@miasanmia-ottenhofen.de
Jugendbeauftragter
Florian Deutinger
jugendbeauftragter@miasanmia-ottenhofen.de
Ticketbeauftragter
Marco Raacke
tickets@miasanmia-ottenhofen.de
Onlinebeauftragter
Benjamin Hundhammer
admin@miasanmia-ottenhofen.de
Satzung

Unsere Satzung

Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 23.11.2019 · Stand: Dezember 2019 – Änderungen vorbehalten

1. Name und Sitz

FC Bayern München Fanclub „Mia san mia Ottenhofen“, eingetragen bei der FC Bayern München AG mit der Fanclub-Nr. 99903075. Sitz des Fanclubs ist 85570 Ottenhofen – Vereinslokal DJK-Sportheim Ottenhofen.

2. Zweck und Aufgaben

Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung und der Besuch von Spielen des FC Bayern München, freundschaftliche Kontakte zu anderen Fanclubs und Fans zu pflegen sowie Geselligkeit und Unternehmungen innerhalb des Fanclubs zu fördern. Der Fanclub ist parteipolitisch, konfessionell und bezüglich der Nationalität neutral. Der Fanclub ist selbstlos tätig.

3. Grundlage

Satzung und Beschlüsse, die der Fanclub im Rahmen der Mitgliederversammlung fasst, sind für alle Mitglieder verbindlich. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der bei einer Mitgliederversammlung Anwesenden beschlossen werden.

4. Beitritt und Mitgliedschaft

Über die Aufnahme in den Fanclub beschließt auf schriftlichen Antrag hin der Vorstand, der den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Die Mitgliedschaft ist in der Gründungssitzung am 16.11.2007 wie folgt festgesetzt worden:

  • Aufnahmegebühr 10,00 €
  • Mitgliedsbeitrag pro Jahr 15,00 € für Erwachsene
  • Mitgliedsbeitrag pro Jahr 0,00 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Das Mitglied hat die Pflicht, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen.

Die Mitgliedschaft im Fanclub wird erreicht durch einen vom Vorstand bewilligten schriftlichen Aufnahmeantrag. Der Beitritt Minderjähriger bedarf der Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter, in der Regel durch die Eltern. Diese wird durch Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag dokumentiert. Mit dem Beitritt zum Fanclub erwirbt das Mitglied das Recht, an Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen, und eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Personen, die sich in besonderer Weise um den Fanclub verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

5. Austritt aus dem Fanclub

Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit aus dem Fanclub auszutreten. Der Antrag auf Austritt aus dem Fanclub erfolgt schriftlich und formlos.

6. Ausschluss aus dem Fanclub

Grobe Verstöße gegen diese Satzung oder Teile davon können mit dem Ausschluss aus dem Fanclub geahndet werden. Insbesondere sind dies Verstöße wie die Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Fangruppen anderer Vereine sowie rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen und Handlungen bei oder im Zusammenhang mit Aktivitäten des Fanclubs. Den Ausschluss eines Mitgliedes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.

Entrichtet ein Mitglied auf die Dauer eines Geschäftsjahres keine Beiträge, so verliert es automatisch seine Mitgliedschaft.

7. Abstimmungen

Auf Versammlungen können ab einer Mitgliederanzahl von fünf Personen Abstimmungen getätigt werden. Es müssen jedoch mindestens zwei Mitglieder aus dem Vorstand anwesend sein (1./2. Vorstand, Kassenwart oder Schriftführer). Die Beschlüsse sind für alle anderen, auch nicht anwesenden Mitglieder, bindend.

8. Die Einberufung der Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt regelmäßig einmal im Kalenderjahr zusammen. Die Einladung hierzu erfolgt durch den Fanclubvorstand mindestens zwei Kalenderwochen im Voraus. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Fanclubs erfordert.

9. Aufgaben der Mitgliederversammlung

Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes. Sonstige Aufgaben ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlungen:

  • Abstimmung über Änderungsvorschläge bezüglich der Satzung
  • Einbringen von Vorschlägen zu Aktionen und Anschaffungen des Fanclubs und Abstimmung darüber
  • Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Auflösung des Fanclubs beschließen. Vorher ist ein Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens zu fassen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für alle Mitglieder und den Vorstand bindend.

10. Vorstand

Der Fanclubvorstand setzt sich zusammen aus 1. und 2. Vorsitzendem, Kassenwart und Schriftführer und vertritt die Interessen des Fanclubs intern und nach außen. Die Vorstandschaft ist ehrenamtlich. Voraussetzung für die Wahl in den Vorstand sind Volljährigkeit und mindestens einjährige Mitgliedschaft im Fanclub.

11. Haftung

Der Fanclub und sein Vorstand schließen jegliche Art Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus; dies gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubveranstaltungen oder Fahrten des Fanclubs zum oder im Stadion entstehen. Auf Fahrten und anderen Veranstaltungen des Fanclubs ist jeder Teilnehmer für sein Verhalten selbst verantwortlich und haftbar. Minderjährige Mitglieder sind durch einen Erziehungsberechtigten zu begleiten.

12. Tickets

Mitglieder unseres Fanclubs erhalten nur Tickets zu Spielen des FC Bayern München von uns, wenn sie die Ticket-AGB des FC Bayern München anerkennen.

13. Salvatorische Klausel

Falls Bestimmungen dieser Satzung nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck im gesetzlichen Sinn am nächsten kommt.